vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausdehnung des Unterhaltsbegehrens im Außerstreitverfahren unbeschränkt zulässig

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/354Zak 2018, 193 Heft 10 v. 2.7.2018

AußStrG: § 9, § 12, § 33 Abs 2

ABGB § 231

Im Außerstreitverfahren ist die Änderung oder Erweiterung des Begehrens im laufenden Verfahren mangels einschränkender gesetzlicher Regelung unbeschränkt zulässig. Die Präklusionsregel des § 33 Abs 2 AußStrG gilt nur für Tatsachenvorbringen oder Beweise.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte