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Abschlagszahlung für Aufgabe des Hauptmietrechts kein Grund zur Kündigung des Untermietverhältnisses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/310Zak 2017, 177 Heft 9 v. 30.5.2017

MRG: § 30 Abs 2 Z 12, § 33

Der besondere Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 12 MRG bei Untermietverhältnissen (Verletzung wichtiger Interessen) steht dem Untervermieter auch im Fall einer Geschäftsraumuntermiete zur Verfügung.

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