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Streit zwischen Miteigentümern - außerstreitiger oder streitiger Rechtsweg

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/304Zak 2017, 175 Heft 9 v. 30.5.2017

ABGB: § 838a

ZPO: § 228

Die Zuständigkeit des Außerstreitgerichts nach § 838a ABGB für Streitigkeiten zwischen Miteigentümern über Rechte und Pflichten, die unmittelbar mit der Verwaltung und Benützung der Sache zusammenhängen, erfasst auch Feststellungsbegehren (hier: Feststellung des Umfangs des Mitbenützungsrechts eines Miteigentümers).

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