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Heimaufenthaltsrecht erfasst die Nachbetreuung während einer Unterbrechung des Maßnahmenvollzugs nicht

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/301Zak 2017, 173 Heft 9 v. 30.5.2017

HeimAufG: § 2

StVG: § 166 Z 2 lit b

Eine Betreuungseinrichtung, in der ein geistig abnormer Rechtsbrecher während der Unterbrechung des Maßnahmenvollzugs zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit auflagengemäß wohnt, unterliegt nicht der zivilgerichtlichen Kontrolle nach dem HeimAufG.

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