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Keine Ablehnung des Richters, weil er einmal Patient des am Verfahren beteiligten Arztes war

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/282Zak 2017, 158 Heft 8 v. 16.5.2017

JN: § 19 Z 2

Die Bekanntschaft des Richters mit dem am Verfahren als Partei beteiligten Arzt aufgrund eines jahrelangen Patienten-Arzt-Verhältnisses erweckt den Anschein seiner Befangenheit und stellt daher einen Ablehnungsgrund dar. Dass der Richter einmal Patient des Arztes war, rechtfertigt die Ablehnung hingegen nicht.

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