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Schmerzengeld im Fall des Todes des Verletzten einen Tag nach dem Unfall

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/280Zak 2017, 157 Heft 8 v. 16.5.2017

ABGB: § 1325

HStVÜ: Art 8 Z 5

Wenn der Verletzte kurze Zeit nach dem Unfall an seiner Verletzung verstarb, ist für die Bemessung des Schmerzengeldes weniger die kurze Dauer als die Schwere der lebensgefährlichen Verletzung entscheidend. Ob der Verletzte noch bei Bewusstsein war und Schmerzen empfand, fällt nicht ins Gewicht.

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