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Erfüllungsgehilfenhaftung des Gynäkologen für Fehler des Pathologen bei der Beurteilung von Krebsabstrichen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/278Zak 2017, 156 Heft 8 v. 16.5.2017

ABGB: §§ 914, 1295 Abs 1, §§ 1299, 1313a

Ob ein Facharzt (hier: Gynäkologe) gegenüber dem Patienten für Fehler eines anderen Facharztes (hier: Pathologe),

Seite 156


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