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Irrtumsanfechtung - gemeinsamer Irrtum, Unwesentlichkeit eines schweren Mangels

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/272Zak 2017, 154 Heft 8 v. 16.5.2017

ABGB: §§ 871, 872

Den Fall, dass der Irrtum (hier: über die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs) beiden Parteien gemeinsam unterlaufen ist, erkennt die Rsp trotz Kritik in der Lit als vierten, nicht im Gesetz genannten Irrtumsanfechtungsgrund an.

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