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Ansprüche des Pfandgläubigers eines Superädifikats aus der Gebäudefeuerversicherung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/268Zak 2017, 152 Heft 8 v. 16.5.2017

VersVG: § 100 Abs 1, § 102 Abs 1

ABGB: §§ 297, 435

Dem Hypothekargläubiger kommt gem §§ 100 ff VersVG in der Gebäudefeuerversicherung eine besondere Rechtsstellung zu. § 100 Abs 1 VersVG erstreckt das Pfandrecht des Hypothekargläubigers an dem versicherten Gebäude auf die Entschädigungsleistung aus der Feuerversicherung. Nach § 102 Abs 1 VersVG kann sich der Versicherer gegenüber dem Hypothekargläubiger nicht auf Leistungsfreiheit wegen eines Verhaltens des Versicherungsnehmers (hier: Brandstiftung) berufen.

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