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Haftung des Sachwalters wegen Unterlassung gerichtlicher Schritte zur Geltendmachung einer Forderung?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/266Zak 2017, 152 Heft 8 v. 16.5.2017

ABGB: § 277

AHG: § 1

Die Amtshaftung greift im Fall einer Schädigung des Betroffenen durch den Sachwalter nur dann ein, wenn der Sachwalter in Erfüllung einer richterlichen Weisung gehandelt hat. Ansonsten haftet der Sachwalter für ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten persönlich.

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