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Verspätetes Beweisanbot als Verstoß gegen die Eventualmaxime im Oppositionsverfahren

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/247Zak 2017, 139 Heft 7 v. 2.5.2017

EO: § 35 Abs 3

Auch der Beklagte im Oppositionsprozess unterliegt der Eventualmaxime.

Die Auffassung, dass das nachträgliche Anbot eines schon früher bekannten Beweises gegen die Eventualmaxime verstößt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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