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Sittenwidrigkeit des Abfindungsvergleichs zum Schmerzengeld wegen nicht vorhersehbarer Unfallfolgen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/241Zak 2017, 137 Heft 7 v. 2.5.2017

ABGB: § 879 Abs 1, § 1325

Ein Abfindungsvergleich über den Schmerzengeldanspruch ist keinesfalls sittenwidrig, solange er sich lediglich auf vorhersehbare Unfallfolgen bezieht. Maßgeblich ist die objektive Vorhersehbarkeit im Abschlusszeitpunkt aus der Perspektive und auf Basis des Kenntnisstandes des Geschädigten.

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