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Ausschluss des Mängelbehebungsanspruchs wegen Unverhältnismäßigkeit nur bei Verweigerung einer Kostenbeteiligung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/233Zak 2017, 135 Heft 7 v. 2.5.2017

ABGB: § 932 Abs 4

Bei Verbrauchergeschäften umfasst die gewährleistungsrechtliche Mängelbehebungspflicht des Verkäufers auch die Aus- und Einbaukosten, wenn der Verbraucher die mangelhafte Sache ihrem Verwendungszweck entsprechend vor Bekanntwerden des Mangels einbauen hat lassen.

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