vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Oppositionsklage wegen Unterhaltsverzichts - kein Vorbringen zur Umstandsklausel erforderlich

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/226Zak 2017, 132 Heft 7 v. 2.5.2017

EO: § 35

EheG: § 66

Die Oppositionsklage des Unterhaltsschuldners wegen eines Unterhaltsverzichts ist mit der Behauptung der Verzichtsvereinbarung schlüssig begründet. Dass die Umstandsklausel wirksam ausgeschlossen wurde oder seit Verzichtsabgabe keine Sachverhaltsänderungen eingetreten sind, die im Weg der Umstandsklausel zu einem Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs geführt haben, muss in der Klage nicht vorgebracht werden. Diesbezüglich trifft die Behauptungs- und Beweislast den betreibenden Gläubiger.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte