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Unterhalt während des Studiums - wissenschaftliche Tätigkeit rechtfertigt längere Studiendauer

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/224Zak 2017, 132 Heft 7 v. 2.5.2017

ABGB: § 231

Der Unterhaltsanspruch des studierenden Kindes erlischt nicht mit der Überschreitung der durchschnittlichen Studiendauer, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund vorliegt.

Im vorliegenden Fall übt das Kind neben dem Studium im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eine wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität aus, die einerseits dem vertieften Wissenserwerb dient und andererseits im Weg der Anrechnung des Eigeneinkommens zu einer Verminderung der Unterhaltspflicht des Elternteils führt. In Hinblick darauf ist die Auffassung, dass diese Tätigkeit die Überschreitung der durchschnittlichen Studiendauer rechtfertigt, vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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