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Interessenwahrungspflicht der Wirtschaftskammer ist kein Schutzgesetz

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/201Zak 2017, 117 Heft 6 v. 11.4.2017

ABGB: § 1311

WKG: § 43 Abs 3

Mangels konkreter Verhaltensregeln ist § 43 Abs 3 WKG, der die Fachgruppen der Wirtschaftskammern zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet, kein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB.

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