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Verzicht des Mieters auf Erhaltungsansprüche - Wirksamkeit, kein gültiger Einwand im Außerstreitverfahren

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/196Zak 2017, 115 Heft 6 v. 11.4.2017

MRG: §§ 3, 37

WGG: §§ 14a, 22

Zur Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG oder § 14a WGG zählen auch Vor- und Nacharbeiten von Erhaltungsmaßnahmen, soweit sie adäquat, dh notwendig oder zumindest zweckmäßig sind.

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