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Ankaufsuntersuchung eines Pferdes - Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit unwirksam

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/192Zak 2017, 113 Heft 6 v. 11.4.2017

ABGB: § 879 Abs 3

KSchG: § 6 Abs 1 Z 9

In seinen AGB für die Ankaufsuntersuchung von Pferden schloss der Tierarzt seine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Vermögens- und Sachschäden aus. Diese Klausel ist wegen gröblicher Benachteiligung des Auftraggebers unwirksam (umso mehr, als sie gerade die Hauptleistungspflicht - die Erstellung eines richtigen Gutachtens über den Gesundheitszustand des Pferdes - betrifft).

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