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Rückforderung von Glücksspieleinsätzen wegen Geschäftsunfähigkeit - Bestimmtheit des Klagebegehrens

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/159Zak 2017, 95 Heft 5 v. 21.3.2017

ZPO: § 226

ABGB: §§ 865, 877, 1435

Mehrere gleichartige Ansprüche können im Klagebegehren zu einem Gesamtbegehren zusammengefasst werden, wenn eine Aufgliederung unzumutbar ist. Die Klage auf Rückzahlung von Glücksspieleinsätzen, die in großer Zahl über einen längeren Zeitraum getätigt wurden (hier: Automatenglücksspiel), wegen Geschäftsunfähigkeit ist deshalb ausreichend bestimmt, wenn der Gesamtverlust und der Zeitraum des Spielgeschehens angeführt sind.

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