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Haftung des Flugprüfers für den Schaden am Flugzeug aufgrund einer Bruchlandung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/135Zak 2017, 78 Heft 4 v. 7.3.2017

ABGB: § 1295 Abs 1, §§ 1299, 1311

LFG: § 52 Abs 1

Gem § 52 Abs 1 LFG ist der Fluglehrer während eines Übungs- oder Prüfungsflugs der verantwortliche Pilot des Flugzeugs. Der Fluglehrer bzw Prüfer unterliegt auch als verantwortlicher Pilot dem Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB.

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