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Begründung einer Dienstbarkeit als Personal- und Realservitut

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/124Zak 2017, 74 Heft 4 v. 7.3.2017

ABGB: § 473

GBG: §§ 32, 122

Eine unregelmäßige Servitut liegt vor, wenn eine Dienstbarkeit, die an sich Grunddienstbarkeit ist, als Personalservitut zugunsten einer bestimmten Person begründet wird. Unregelmäßige Dienstbarkeiten sind auch zugunsten juristischer Personen möglich.

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