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Unterhaltsexekution trotz anhängigen Herabsetzungsverfahrens - keine Haftung wegen Rechtsmissbrauchs

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/119Zak 2017, 73 Heft 4 v. 7.3.2017

ABGB: §§ 231, 1295 Abs 2

EO: § 291b

Eine Haftung nach § 1295 Abs 2 ABGB wegen einer absichtlich rechtsmissbräuchlichen Prozessführung kommt nur in Betracht, wenn dem Schädiger nach strengen Beurteilungskriterien ein aussichtsloses, unvertretbares oder schikanöses Vorgehen vorzuwerfen ist.

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