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Radwegservitut deckt die Benützung des Wegs mit Segways

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/85Zak 2017, 53 Heft 3 v. 21.2.2017

ABGB: §§ 484, 492

Die Anpassung der Benützungsart an die fortschreitende technische Entwicklung stellt grundsätzlich keine unzulässige Erweiterung eines Servitutsrechts dar, das vertraglich für eine bestimmte Benützungsart eingeräumt worden ist.

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