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Die neue Verjährung erbrechtlicher Ansprüche

ThemaSen. Sc. Dr. Natascha BrandstätterZak 2017/72Zak 2017, 44 Heft 3 v. 21.2.2017

Durch das mit 1. 1. 2017 in Kraft getretene ErbRÄG 2015 wurde die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche von Grund auf neu geregelt. Diese Neuregelung ist Gegenstand des folgenden Beitrages.

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