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Peissl, Anm zu EvBl 2016/155.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/65Zak 2017, 40 Heft 2 v. 1.2.2017

Zu 7 Ob 115/16m = Zak 2016/512, 275: Die Anfechtung wegen Wuchers führt zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags. Eine Teilnichtigkeit im Sinn der Anpassung des Wucherentgelts auf einen angemessenen Betrag kommt - außer bei Darlehens- und Kreditverträgen - nicht in Betracht.

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