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Haftung eines Jägers nach dem Abschuss eines Luchses

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/57Zak 2017, 37 Heft 2 v. 1.2.2017

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

StGB: § 181f

Die rechtswidrige Tötung eines geschützten Wildtiers stellt gem § 181f StGB eine Straftat dar. Der zivilrechtliche Schutzzweck dieser Strafnorm liegt auch darin, finanzielle Aufwendungen der öffentlichen Hand und der von ihr beauftragten Rechtsträger für die Erhaltung bedrohter Wildtierarten zu schützen.

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