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Verjährung der Verzugszinsen für Unterhaltsrückstände

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/41Zak 2017, 33 Heft 2 v. 1.2.2017

ABGB: §§ 231, 1333 Abs 1, § 1480

Der Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Verzugszinsen für Geldunterhaltsleistungen ist im Außerstreitverfahren geltend zu machen, unabhängig davon, ob dies als Nebenforderung gleichzeitig mit dem Unterhalt oder selbstständig nach Unterhaltsfestsetzung erfolgt.

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