ZPO: § 235 Abs 3
Die Änderung des Klagebegehrens kann nicht wegen Unschlüssigkeit des neuen Vorbringens abgelehnt werden.
OGH 26. 9. 2017, 6 Ob 168/17z
ZPO: § 235 Abs 3
Die Änderung des Klagebegehrens kann nicht wegen Unschlüssigkeit des neuen Vorbringens abgelehnt werden.
OGH 26. 9. 2017, 6 Ob 168/17z