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Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess wegen Verletzung der Dokumentationspflicht

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/748Zak 2017, 438 Heft 22 v. 7.12.2017

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Ein Verstoß gegen die ärztliche Dokumentationspflicht begründet bloß die Vermutung, dass die nicht dokumentierte Maßnahme vom Arzt nicht getroffen worden ist. Ein objektiver Sorgfaltsverstoß des Arztes bei Aufklärung oder Behandlung lässt sich daraus unmittelbar nicht ableiten.

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