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Verbücherung eines mit dem Fruchtnießer abgeschlossenen Bestandvertrags

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/741Zak 2017, 435 Heft 22 v. 7.12.2017

ABGB: § 509, § 1095

GBG: § 9, § 19

Das Bestandrecht kann auch dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Bestandvertrag nicht mit dem Liegenschaftseigentümer, sondern mit dem Fruchtgenussberechtigten als Vermieter geschlossen wurde. Allerdings ist in diesem Fall auch eine notariell beglaubigt unterfertigte Aufsandungserklärung des Liegenschaftseigentümers erforderlich.

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