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Kein Pfandrecht zugunsten ungezeugter Personen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/739Zak 2017, 435 Heft 22 v. 7.12.2017

ABGB: § 22, § 269, § 447

GBG: § 9

Für ungezeugte Nachkommen kann mangels Rechtsfähigkeit kein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen werden.

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