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Aufteilung ehelichen Vermögens - Ausnahme von Sachen, die für ein Unternehmen gewidmet sind

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/736Zak 2017, 433 Heft 22 v. 7.12.2017

EheG: § 82 Abs 1 Z 3

§ 82 Abs 1 Z 3 EheG nimmt Sachen von der Aufteilung des ehelichen Vermögens aus, die zu einem Unternehmen gehören, dh eindeutig einem unternehmerischen Zweck gewidmet sind. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft.

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