Der Autor fasst die Ergebnisse des 36. Seilbahnsymposiums zusammen, das sich insb mit Lawinensprengungen befasste. Nach seiner Darstellung gelangten die Teilnehmer ua zum Ergebnis, dass Betreiber von Skigebieten, die Lawinensprengungen in Auftrag geben, an frequentierten Plätzen wie Seilbahnstationen, Schutzhütten oder Berghütten zur Warnung von Tourengehern allgemeine Hinweise darauf anbringen sollten, dass bei Lawinengefahr, Neuschnee und Schneeverfrachtungen Sprengungen stattfinden können und sich jede Person vor Betreten des betroffenen Gebiets zur eigenen Sicherheit diesbezüglich Informationen einholen muss. Wenn aufgrund konkreter Umstände wie Witterung, Tageszeit, Örtlichkeit oder eines behördlichen Betretungsverbots nicht mit der Anwesenheit von Personen im Gefahrenbereich gerechnet werden muss, seien vor der Sprengung keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.