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Rechtswidrigkeit einer Obduktionsanordnung des Totenbeschauers nicht feststellungsfähig

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/717Zak 2017, 419 Heft 21 v. 24.11.2017

ZPO: § 228

ABGB: § 16

Komponenten der Schadenersatzpflicht wie Rechtswidrigkeit und Verschulden sind alleine nicht feststellungsfähig.

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