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Keine datenschutzrechtliche Beschwerde gegen Datenverwendung im Rahmen der Verfahrensgesetze

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/688Zak 2017, 398 Heft 20 v. 10.11.2017

GOG: § 85

Eine den Verfahrensgesetzen entsprechende Datenverwendung ist auch aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig.

Seite 398


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