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Streitanmerkung wegen Ersitzung - keine Löschung als Zwischeneintragung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/674Zak 2017, 393 Heft 20 v. 10.11.2017

GBG: §§ 57, 70

Von der Löschung nach Ausnützung der Rangordnung ausgenommen sind solche Zwischeneintragungen, die sich auf ein Recht beziehen, das dem Rang der Rangordnung vorgeht und auch gegen den Erwerber durchsetzbar gewesen wäre.

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