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Antrag auf Schätzung einer Nachlassliegenschaft - Legitimation, Rechtsmittel

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/16Zak 2017, 16 Heft 1 v. 18.1.2017

AußStrG: § 33 Abs 2, §§ 45, 66, 167 Abs 2, § 178

Wie ein Noterbe kann auch ein gesetzlicher Erbe, der pflichtteilsberechtigt ist, gem § 167 Abs 2 AußStrG die Bewertung einer Nachlassliegenschaft im Inventar nach den Regeln des LBG beantragen. Die Schätzung ist schon aufgrund des Antrags vorzunehmen und hängt nicht von weiteren Voraussetzungen (etwa dem Nachweis eines erbrechtlichen Interesses) ab.

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