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Berücksichtigung der Ausgleichszahlung bei der Bemessung des Kindesunterhalts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/13Zak 2017, 14 Heft 1 v. 18.1.2017

ABGB: § 231

EheG: § 94

Die Ausgleichszahlung, die der geldunterhaltspflichtige Elternteil im Rahmen der nachehelichen Vermögensaufteilung vom anderen Elternteil erhalten hat, darf nur dann bei der Bemessung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden, wenn sie nicht zur Ersatzbeschaffung (Wohnung, Einrichtung) oder generell zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen verwendet wird.

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