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Parteienvereinbarung bei der Schiedsrichterbestellung

ThemaMag. Alexander MeisingerZak 2017/8Zak 2017, 9 Heft 1 v. 18.1.2017

Grundsätzlich kann jede volljährige geschäftsfähige Person als Schiedsrichter nominiert werden. Einzige zu erfüllende Kriterien sind Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie etwaige von den Parteien vereinbarte Anforderungen. Welche Möglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit der Parteienvereinbarung bestehen, soll nachfolgend überblicksmäßig herausgearbeitet werden.

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