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Eingetragene Partnerschaft - Begründung beim Standesamt

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/2Zak 2017, 4 Heft 1 v. 18.1.2017

Das Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 - Inneres (BGBl I 2016/120) bringt auch Neuerungen für die eingetragene Partnerschaft, die Unterschiede zur Ehe beseitigen. Durch die Novellierung des PStG wird die Begründung von eingetragenen Partnerschaften, für die derzeit die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig sind, wie bei Ehen den Standesämtern übertragen. Mit einer Änderung im NÄG werden die Namensbestimmungsregeln an jene bei Ehen angeglichen. Die neue Rechtslage tritt am 1. 4. 2017 in Kraft.

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