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Anzeige eines Machtwechsels in der Mietergesellschaft

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/648Zak 2017, 377 Heft 19 v. 24.10.2017

MRG: § 12a Abs 3

Die Organe der Mietergesellschaft sind verpflichtet, dem Vermieter eine gesellschaftsrechtliche Änderung, die ein Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 3 MRG auslöst, anzuzeigen. Eine Erkundigungsobliegenheit oder -pflicht des Vermieters besteht nicht.

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