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Zivilrechtliches zur Abschaffung des Pflegeregresses

ThemaMag.a Katrin WetschZak 2017/632Zak 2017, 364 Heft 19 v. 24.10.2017

Der Bundesverfassungsgesetzgeber hat jüngst die "Abschaffung des Pflegeregresses" beschlossen: Gem § 330a ASVG iVm § 707a Abs 2 ASVG ist es den Ländern ab 1. 1. 2018 untersagt, auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmern/Geschenknehmerinnen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten zuzugreifen. Diese Neuregelungen werfen - aufgrund des Fehlens von Übergangsbestimmungen - zahlreiche rechtliche Fragen auf. Mit einigen dieser Fragen soll sich der vorliegende Beitrag näher beschäftigen.11Mein besonderer Dank gilt Herrn Univ.-Prof. Walter Pfeil für seine Unterstützung während der Erstellung dieses Beitrags.

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