Zu EuGH C-133/16 , Ferenschild/JPC Motor = Zak 2017/418, 243: Nur die Haftungsdauer, innerhalb deren der Mangel offenbar werden muss, um einen Gewährleistungsanspruch auszulösen, kann gem Art 7 Abs 1 Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG durch das nationale Recht bei gebrauchten Gütern auf bis zu ein Jahr verkürzt werden. Die Verjährungsfrist, innerhalb derer der Anspruch geltend gemacht werden muss, darf auch in diesem Fall nicht früher als zwei Jahre nach Lieferung enden.