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Regelmäßige Verwendung durch Untermieter schließt Kündigung wegen Nichtbenützung aus

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/613Zak 2017, 356 Heft 18 v. 10.10.2017

MRG: § 30 Abs 2 Z 6

Dass ein Dritter, dem der Mieter die Mietwohnung zulässigerweise untervermietet hat, diese regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, schließt eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter wegen Nichtbenützung (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG) aus.

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