MRG: § 30 Abs 2 Z 6
Dass ein Dritter, dem der Mieter die Mietwohnung zulässigerweise untervermietet hat, diese regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, schließt eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter wegen Nichtbenützung (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG) aus.