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Genehmigung der Klagsführung des Verlassenschaftskurators

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/603Zak 2017, 354 Heft 18 v. 10.10.2017

AußStrG: ​§ 173

ABGB: ​§ 167 Abs 3, § 810 Abs 2

Ob eine Vertretungshandlung des Verlassenschaftskurators der Genehmigung bedarf und genehmigungsfähig ist, richtet sich nicht nach der - auf die Verwaltung des Nachlasses durch die Erben zugeschnittenen - Regelung des § 810 Abs 2 ABGB, sondern ist analog § 167 Abs 3 ABGB zu beurteilen.

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