Die zivilrechtlichen Aspekte einer Videoüberwachung waren bereits mehrfach Gegenstand der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Aufgrund der neueren Judikatur, die auch auf die Aktivlegitimation juristischer Personen zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen eingeht, erscheint eine aktuelle Bestandsaufnahme der Rechtslage sinnvoll und zweckmäßig.