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Verletzung der Privatsphäre durch Videoüberwachung

ThemaDr. Andreas GerhartlZak 2017/593Zak 2017, 347 Heft 18 v. 10.10.2017

Die zivilrechtlichen Aspekte einer Videoüberwachung waren bereits mehrfach Gegenstand der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Aufgrund der neueren Judikatur, die auch auf die Aktivlegitimation juristischer Personen zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen eingeht, erscheint eine aktuelle Bestandsaufnahme der Rechtslage sinnvoll und zweckmäßig.

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