UN-K: Art 14, 74
Im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechtsübereinkommens ist die Frage, ob AGB, welche die Anwendung des UN-Kaufrechts ausschließen, wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen sind, nach den Vertragsabschlussregeln dieses Übereinkommens (Art 14 ff UN-K) zu prüfen.