WEG: § 14
AußStrG: § 182 Abs 3
Zur wohnungseigentumsrechtlichen Anwachsung des Anteils des verstorbenen Eigentümerpartners auf den überlebenden Partner kommt es gem § 14 Abs 1 Z 2 WEG nicht, wenn eine Vereinbarung geschlossen wird, nach welcher der Anteil einer anderen Person zukommen soll. Die Amtsbestätigung, die eine Verbücherung des Eigentumsübergangs auf den vereinbarten neuen Partner ermöglicht, darf vom Verlassenschaftsgericht nur mit Zustimmung des überlebenden Partners ausgestellt werden. Verweigert dieser die Zustimmung oder bestreitet er die Wirksamkeit der Vereinbarung (hier: wegen seiner Geschäftsunfähigkeit), muss der neue Partner den streitigen Rechtsweg beschreiten.