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Aufteilung nach zeitlichem Einlangen kein Verstoß gegen feste Geschäftsverteilung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/541Zak 2017, 318 Heft 16 v. 9.9.2017

B-VG: Art 87 Abs 3

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